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Schwule in der Schweiz und ihre Geschichte – Überblick

 

1929–1942 Das eidgenössische StGB und erste Gruppierungen

Ende 1929 war es endlich soweit. Das erste gesamtschweizerische StGB (Strafgesetzbuch) hatte den Nationalrat passiert. Darin war die Entkriminalisierung homosexueller Akte unter Erwachsenen vorgesehen. Als Schutzaltersgrenze galt der Beginn des 20. Lebensjahres. Die Entscheidung zu diesem Durchbruchhttp://www.network.ch/t3/typo3/sysext/t3skin/icons/gfx/savedok.gif bei einer Mehrheit von Nationalräten brachte ein Referat des Professors für Strafrecht, Dr. Ernst Hafter, Zürich, worin er sich auf eine Umfrage bei 86 Homosexuellen bezog.

1931 genehmigte auch der Ständerat die Vorlage. Aber erst im Sommer 1938 kam es, nach einem zustandegekommenen Referendum im Vorjahr, zur Volksabstimmung. Sie ergab eine knappe Ja-Mehrheit. Auf den 1. Januar 1942 trat das Gesetz in Kraft. Damit hatte die Schweiz in Bezug auf homosexuelle Akte eine der fortschrittlichsten Gesetzgebungen Europas.

Erste kurzlebige Gruppierungen sind 1922 in Luzern, 1925 und 1931 in Zürich und 1931/32 in Basel dokumentiert. Mitglieder der Luzerner und Zürcher Gruppe waren es u.a., welche die erwähnte Umfrage geplant und durchgeführt und zugleich mit Prof. Hafter Verbindung aufgenommen hatten.

Im Sommer 1931 gründeten einige Frauen (darunter Anna Vock) in Zürich den Damen-Club Amicitia, der ab Neujahr 1932 auch Herren aufnahm und ab sofort die erste Zeitschrift der Schweiz herausgab, das Freundschafts-Banner. Am 4. April 1933 entstand daraus der Schweizerische Freundschafts-Verband mit seiner Zeitschrift Schweizerisches Freundschafts-Banner. Während in Deutschland Verfolgung und Zerstörung herrschte, begann mit diesem Datum die schweizerische Geschichte der bis heute ununterbrochenen Gruppierungen und Publikationen homosexueller Frauen und Männer.

Der Schauspieler Karl Meier wurde im April 1934 Mitglied und prägte sofort mit wesentlichen Einsätzen und Beiträgen sowohl den Verband wie die Zeitschrift. Ab 1935 gab sich die Organisation einen neuen Namen: Liga für Menschenrecht und ab 1937 nannte sich auch die Zeitschrift Menschenrecht. Das klang kämpferisch. Man war im Vorfeld der Volksabstimmung über das StGB. Karl Meier war zusammen mit Anna Vock (meist Mammina genannt) für diese Namensänderungen verantwortlich.

Mit der Abstimmung 1938 zogen sich die Frauen mehr und mehr zurück; ab 1942 verblieben keine mehr (ausser Anna Vock, die bis zu ihrem Tod 1962 der Vereinigung verbunden blieb).

1939 legte die Organisation ihren Namen ab und wurde zur harmlosen Abonnenten-Vereinigung in den festen Händen ihres Leiters, Karl Meier, der sich nun den Namen Rolf zulegte. Jetzt galt es, die gewonnene Rechtssicherheit (StGB) zu konsolidieren und nicht zu gefährden.

Gesetzlich verboten blieben sowohl Verführung von Minderjährigen wie männliche Prostitution. Also hiess das Gebot: «Unauffällig» sein und «unauffällig» leben! Das konnte man – so die Botschaft – in einem aktiven Kreis von «Anständigen», aus welchem über Beziehungen zu anerkannten, geistig offenen Persönlichkeiten (Wissenschaftler, Künstler, Politiker) aufklärend an die Öffentlichkeit zu gelangen war, wie es das Beispiel mit Prof. Hafter demonstriert hatte. Schliesslich bedeutete die Entkriminalisierung der Homosexualität in keiner Weise deren gesellschaftliche Akzeptanz.

 


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