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Immigrantenkultur versus Menschenrechte?

«Was ist notwendig, um Verfassungskonformität und Einhaltung der Menschenrechte zu sichern?»

Workshop mit Christof Meier und Dr. Marc Spescha

 

Thesen von Dr. Marc Spescha: Schwul sein und als Schwuler offen zu leben, ist Teil des grund- und menschenrechtlich geschützten Privatlebens und gleichzeitig explizit vor Diskriminierung geschützt. Verschiedenste Verfassungs- und Gesetzesartikel sowie die europäischen Menschenrechtkommission schützen dies.

In multikulturellen Gesellschaften bedeutet die gleichberechtigte Koexistenz der Lebensformen für jeden Bürger eine gesicherte Chance, ungekränkt in einer kulturellen Herkunftswelt aufzuwachsen und seine Kinder darin aufwachsen zu lassen, die Chance, sich mit dieser Kultur – wie mit jeder anderen – auseinanderzusetzen, sie konventionell fortzusetzen oder sie zu transformieren, auch die Chance, sich von ihren Imperativen gleichgültig abzuwenden oder selbstkritisch loszusagen, um fortan mit dem Stachel eines bewusst vollzogenen Traditionsbruchs oder gar mit gespaltener Identität zu leben.

Der säkularisierte Staat macht dem Islam und seinen Angehörigen ein Angebot, das zwei Seiten hat. Auf der einen Seite erwartet und verlangt er von ihnen Gesetzesloyalität und in diesem Sinn Rechtstreue, wobei er andererseits ihnen den inneren Vorbehalt belässt, sich möglicherweise von seiner Ordnung zu distanzieren und vom Grundsätzlichen her ihm ablehnend gegenüberzustehen.

Der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Orientierung bedarf (primär) keiner neuen Gesetze, sondern bloss der Bekräftigung bestehender Gesetze in konkreten Konfliktsituationen. Darin verwirklicht sich die Grundrechtspraxis und wird zu einem Integrationsfaktor im Kulturkonflikt.

Grundrechte determinieren zwar nicht eine staatliche Integrationspolitik, sie vermögen aber, ihr die Richtung zu weisen und Leitplanken zu setzen. Damit erweisen sich die Grundrechte selbst als Faktor der Integration. Grundwerte und Grundprinzipien wie Chancengleichheit für alle, Nichtdiskriminierung, Verzicht auf gewaltsame Konfliktlösungen oder Toleranz gegenüber Andersdenkenden sind deshalb gegenüber kulturell abweichenden Ansprüchen zu verteidigen.

Das semantische Dynamit, das in den heiligen Texten der monotheistischen Religionen steckt, zündet in den Händen nicht der Gläubigen, sondern der Fundamentalisten, denen es um politische Macht geht und die sich der religiösen Gewaltmotive bedienen, um die Massen hinter sich zu bringen. Die Sprache der Gewalt wird als eine Ressource im politischen Machtkampf missbraucht, um Feindbilder aufzubauen und Angst und Bedrohungsbewusstsein zu schüren.

Die Grundrechtsverwirklichung ist verfassungsmässige Aufgabe aller staatlichen Organe und bedarf zivilgesellschaftlicher Kräfte, die sich für die rechtsstaatliche Verankerung der Demokratie engagieren. Ein solcher «Verfassungspatriotismus» wehrt sich sowohl gegen «demokratische» Attacken wider den Rechtsstaat als auch gegen religiös begründete Aufkündigungen der Grundrechtsloyalität.

Angesichts religiös definierter «Sündhaftigkeit der Homosexualität» (katholisch, evangelikal, jüdisch-orthodox oder muslimisch) ist es angezeigt, die grundrechtlich geschützte Freiheit sexueller Orientierung beispielhaft ins Zentrum zu rücken: In der Schule, z.B. im Kanton Zürich im Fach «Religion und Kultur», in Integrationskursen und in konkreten Konfliktkonstellationen.

 

Zürich, 8. September 2007

 

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