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Solidaritätsfonds 1.1.19

Hilfe für Opfer eines Gewaltverbrechens

Wer unverschuldet in eine missliche Lage gerät, kann einen Unterstützungsantrag an den Solidaritätsfonds von Network stellen. Moreno della Picca steht dem vierköpfigen Ausschuss vor, der den Fonds managt.

Dank eines Legats konnte 2013 der Network Solidaritätsfonds ins Leben gerufen und geäufnet werden. Der Fonds dient der Unterstützung bedürftiger Personen und karitativer Tätigkeiten. Verwaltet wird der Fonds von einem vierköpfigen Ausschuss, dem Moreno della Picca vorsteht. Er sagt: «Wir, das sind Peter Vonarburg aus der Innerschweiz, Gabriel Looser aus Bern und der Basler Michael Berteld, treffen uns auf Abruf, mindestens aber ein- bis zweimal im Jahr. An diesen Sitzungen besprechen wir allfällige Gesuche und andere Themen in Bezug auf den Solidaritätsfonds.»

Zurzeit befinden sich noch 40’000 Franken im Fonds. Pro Einzelfall werden maximal 10’000 Franken ausbezahlt. Dazu Moreno: «Einschränkungen bei der Antragstellung gibt es grundsätzlich keine, sofern die erbetene Hilfeleistung inhaltlich mit den Vereinszielen übereinstimmen.» Gesuche und Anträge werden zweimal jährlich – zum 31. März und 30. September – gesammelt und darüber befunden. «Wenn der Ausschuss eine Sache unterstützungswürdig findet, formuliert sie einen entsprechenden Antrag an den Vorstand. Dieser entscheidet dann abschliessend, ob und wie der Bittsteller unterstützt wird.»

2017 wurde lediglich ein Unterstützungsgesuch gutgeheissen. Dabei ging es um einen Mann, der Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. «In der Regel erwarten wir», führt Moreno aus, «dass die gesprochenen Beträge in irgendeiner Form wieder zurückbezahlt werden, sobald die Situation es zulässt.» Gerade kürzlich habe Moreno Kontakt zu einem Bittsteller aus früheren Jahren gehabt, der jetzt in Deutschland lebe. «Der Mann ist immer noch dankbar, dass er dannzumal auch Dank des Solidaritätsfonds aus seiner Notlage herausfand», erzählt Moreno. Zwar verfüge er noch nicht über die nötigen Mittel, das einst erhaltene Geld zurückzubezahlen, er habe es aber fest vor, wie er gegenüber Moreno versicherte.

Der Solidaritätsfonds finanziert sich aus Spenden und Legaten. Dazu können Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen an den steuerbefreiten Solidaritätsfonds im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen respektive steuerbaren Ertrag in Abzug gebracht werden, wenn die Zuwendung auf das für den steuerbefreiten Fonds eingerichtete Postscheckkonto (IBAN CH22 0900 0000 8036 5425 6) erfolgt.

Text: Michel Bossart

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