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«Heiratsstrafe» 4.2.20

Neue Initiative, diesmal ohne Ehedefinition

Die CVP zieht ihre Heiratsstrafe-Initiative mit der diskriminierenden Ehedefinition zurück und lanciert eine neue Initiative. Der Initiativtext ist zwar noch nicht bekannt, doch man darf davon ausgehen, dass er ohne Ehedefinition auskommt.

Die CVP lässt nicht locker, doch diesmal soll es gut kommen. Zwei Wochen nachdem die CVP im Parlament wieder mit einer Vorlage gescheitert ist, will die Mittepartei nun neue Wege gehen, um die Abschaffung der Heiratsstrafe herbeizuführen. Wir erinnern uns: 2016 wurde ihre Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe knapp abgelehnt. Dies unter anderem auch wegen der heterosexistischen Ehedefinition, die so Eingang in die Bundesverfassung gefunden hätte. Letztes Jahr hat das Bundesgericht die Abstimmung wegen Fehlinformationen des Bundes für ungültig erklärt. Lange war unklar, wie es mit der Initiative weitergehen soll. Soll man die Abstimmung mit dem wortgleichen Inhalt wiederholen lassen? In der Zwischenzeit fand nämlich auch innerhalb der CVP bezüglich Ehe für alle ein Umdenken statt, und der Parteileitung war es mit dem Ehebegriff als ausschliessliche Verbindung zwischen Mann und Frau unwohl.

Parteipräsident Gerhard Pfister verkündete nun am 5. Januar in einem Interview mit der Tagesschau im Schweizer Fernsehen, dass die ursprüngliche Initiative zurückgezogen werden soll. Die entsprechenden Anträge stelle die Parteispitze zuhanden des Initiativkomitees. Damit die Heiratsstrafe aber bei Steuern und AHV endlich abgeschafft werden könne, lanciere die Partei eine neue Initiative, jedoch ohne Ehedefinition.

Hans-Peter Fricker von der Politischen Kommission (PoKo) freut sich sehr darüber, gibt aber zu bedenken, dass nur das Initiativkomitee – und nicht die Parteispitze – die Initiative zurückziehen könne. «Es ist zwar äusserst unwahrscheinlich, aber rein theoretisch ist es möglich, dass das Komitee nichts von einem Rückzieher wissen möchte.» Das Komitee hat bis am 21. Mai Zeit, sich dazu zu äussern. Sonst müsse die Volksabstimmung tel quel wiederholt werden, sagt Hans-Peter. Ein anderes – ebenfalls eher unrealistisches – Szenario könnte sein, dass der Verein «Human Life», der nach eigenen Angaben über 15’000 Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative gesammelt hat, beim Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen den Rückzug der Initiative erwirken könnte, dass die Abstimmung über den ursprünglichen Text wiederholt werden muss. Dies wäre reine Zwängerei und politisch chancenlos, schätzt Hans-Peter die Lage ein.

Text: Michel Bossart

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