Jubiläum 1.12.17
Zehn Jahre Partnerschaftsgesetz: Und jetzt?

Am 6. November fand in Zürich eine wissenschaftliche Veranstaltung zu zehn Jahren Partnerschaftsgesetz statt. Der gelungene und interessante Anlass stiess bei den Networkern auf reges Interesse.
Seit dem 1. Januar 2007 ist das Partnerschaftsgesetz (PartG) in Kraft. Was hat dieses Gesetz bisher gebracht? Welche wesentlichen Erkenntnisse aus zehn Jahren PartG sind für die aktuelle Diskussion der «Ehe für alle» zu ziehen? Diese und andere Fragen wurden am 6. November in Zürich anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung rege diskutiert.
Zur Begrüssung sprach Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch. In ihrer Rede hob sie die politische Bedeutung und die Vorreiterrolle Zürichs in dieser Frage hervor. Nach Mauch trat Michael Schöll, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, ans Rednerpult. Er referierte über den Verfahrensstand der «Ehe für alle» und hob hervor, dass ein wesentliches Problem die Frage sei, was mit den aktuellen registrierten Partnerschaften passieren wird. Werden diese automatisch in eine Ehe umgewandelt oder wird es in Zukunft etwas Minderes, quasi eine «Ehe light» geben? Er freute sich zwar, dass es in Deutschland mit der «Ehe für alle» so schnell gegangen sei, bemängelte aber, dass die wesentlichen rechtlichen Fragen ungeklärt seien. Nach dem Referat von Thomas Geiser, der eine juristische Analyse des PartG machte sprach Isabelle Noth von der Universität Bern. Ihre praktisch-theologische Analyse, die sie «mit Humor und Verstand» vorgetragen habe, wie Thomas Geiser sich erinnert, kam bei den rund 70 anwesenden Personen sehr gut an. Das vorwiegend aus Networkern bestehende Publikum folgte den Ausführungen der Referenten interessiert und engagiert.
Network hat bei Thomas Geiser nachgefragt:
Thomas, warum gibt es einen Unterschied zwischen «Ehe» und «eingetragener Partnerschaft»?
Die Vorgabe der Politik damals war, etwas Ähnliches aber nichts Gleiches für Homosexuelle zu machen. Es war ein Kompromiss: Entweder hätten wir gar nichts gekriegt, oder dann halt diese leicht abgeänderte Form der Ehe. Die eingetragene Partnerschaft und die Ehe unterscheiden sich eigentlich nur in zwei wesentlichen Punkten: Kinder und Bürgerrecht. Wir hatten Glück, dass es das Bürgerrecht und nicht etwa das Ausländerrecht war.
Wie meinst du das?
Hätte es das Ausländerrecht getroffen, hätten Ausländer zum Beispiel nicht zu ihrem Partner in die Schweiz ziehen können. Nun gibt es «bloss» keine vereinfachte Einbürgerung. Ich bin der Meinung, dass diese Kompromisse politisch sinnvoll waren. Immerhin wurde ja die Volksabstimmung mit 58 Prozent Ja-Stimmen gewonnen.
Warum «Ehe für alle»? Wäre es nicht an der Zeit, die «Partnerschaft für alle» einzuführen?
Mir ist es Wurst, wie das genannt wird. Wichtig ist «x für alle». Der Begriff Ehe hat den Vorteil, dass er international anerkannt ist und weltweit als Konzept verstanden wird. Dass jetzt für gegengeschlechtliche (Ehe) und für gleichgeschlechtliche Gemeinschaften (eingetragene Partnerschaft) unterschiedliche Namen bestehen, birgt auch gewisse Probleme. Erstens ist die Unterscheidung wertend und zweitens zwingt sie Leute, sich zu outen. Ob das nun gut oder schlecht ist, sei dahingestellt.
Seit der Einführung des PartG wurden 8737 Partnerschaften registriert und deren 960 wieder getrennt. Das ergibt eine Trennungsrate von elf Prozent. Ist diese Zahl aussagekräftig?
Homosexuellen Verbindungen wurde ja nachgesagt, dass sie nicht so dauerhaft seien wie heterosexuelle. Aber trotzdem: Nein, diese Zahl ist nicht aussagekräftig. Zwar liegt die Scheidungsrate bei Ehen bei 50 Prozent, aber nach lediglich zehn Jahren kann man bezüglich der Trennungsrate von eingetragenen Partnerschaften noch keine wirklichen Schlüsse ziehen.
Text und Interview: Michel Bossart